* Die Trinkwasserqualität hat oberste Priorität

31. März 2025
Die WESt AG untersucht die Grundwasserbrunnen regelmässig auf Rückstände von Chlorothalonil
Das Thema Chlorothalonil beschäftigt die Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen AG weiterhin. Auch in diesem Jahr wurden in zwei von vier Pumpwerken Rückstände des Fungizids festgestellt. Das Trinkwasser kann jedoch weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.

Die Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen AG (WESt AG) bezieht das Trinkwasser für die Versorgung der Steinhauser Bevölkerung aus dem Pumpwerk Weiermatten in Uerzlikon (Kanton Zürich), aus den drei Pumpwerken Zimbel, Höfe und Oberwald in Steinhausen sowie teilweise vom Versorgungsnetz der WWZ. Durch regelmässige Laboruntersuchungen wird die Qualität des Trinkwassers überwacht. Seit einigen Jahren werden die Filterbrunnen zusätzlich auf die wichtigsten Rückstände von Chlorothalonil untersucht (siehe unten).
Bei diesen Kontrollen wurden in zwei Grundwasserbrunnen Chlorothalonil-Rückstände nachgewiesen. Die Messungen werden jährlich wiederholt. Die Ergebnisse zeigen ein ähnliches Bild wie in den Jahren zuvor. Betroffen sind die Pumpwerke Zimbel und Weiermatten. In beiden Brunnen wurden die Höchstwerte erneut überschritten. Keine Überschreitungen gibt es hingegen bei den Pumpwerken Oberwald und Höfe.

Das Trinkwasser kann weiterhin getrunken werden
Trotz der Belastung mit Rückständen von Chlorothalonil kann das Trinkwasser bedenkenlos konsumiert werden. Das Wasser aus den betroffenen Pumpwerken vermischt sich im Netz und im Reservoir mit dem Wasser aus den Filterbrunnen Höfe und Oberwald sowie dem zugekauften Wasser der WWZ. Bei diesen drei Einspeisungen liegt die nachgewiesene Konzentration von Chlorothalonil-Rückständen unter dem Höchstwert.
Diese Vermischung variiert jedoch je nach Verbrauch und Tageszeit. Daher kann keine genaue Aussage über die Konzentration der Rückstände an einzelnen Entnahmestellen im Trinkwassernetz gemacht werden.

Jegliche Rückstände sind unerwünscht
Die nachgewiesenen Chlorothalonil-Rückstände stellen für die Bevölkerung keine Gefahr dar. Dies wird sowohl vom zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) als auch von den Zuger Behörden bestätigt. Der gesetzliche Höchstwert wurde vom Bund nicht auf toxikologischer Basis, sondern aufgrund des Vorsorgeprinzips festgelegt.
Das Trinken von Hahnenwasser ist in Steinhausen daher nach wie vor sicher. Rückstände jeglicher Art sind im Trinkwasser jedoch unerwünscht – unabhängig davon, ob sie toxikologisch relevant sind oder nicht.

Massnahmenplan steht
Im vergangenen Jahr haben die Verantwortlichen der WESt AG in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden einen Massnahmenplan zur Reduktion der Chlorothalonil-Metaboliten-Konzentration im Steinhauser Trinkwasser erarbeitet. Darin wird aufgezeigt, wie mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen die Qualität der Trinkwasserversorgung gewährleistet werden kann.
Der Massnahmenplan beinhaltet unter anderem die Optimierung der Mischung der verschiedenen Trinkwasserquellen sowie zusätzliche Trinkwassernetzverbindungen, die weitere Trinkwasserlieferungen nach Steinhausen ermöglichen. Zudem sollen regelmässige Messungen in den verschiedenen Pumpwerken fortgeführt werden.
Für die WESt AG ist es verpflichtend, diese erarbeiteten Massnahmen umzusetzen – mit dem Ziel, die Konzentration dieser Abbauprodukte im Trinkwasser so weit wie möglich zu reduzieren.

Trinkwasser – das streng kontrollierte Lebensmittel
Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins und unterliegt der Lebensmittelgesetzgebung. Zur Überwachung der chemischen und bakteriologischen Qualität des Wassers entnimmt die WESt AG dem Leitungsnetz jährlich mehrere Dutzend Proben, die vom Kantonalen Amt für Verbraucherschutz analysiert werden. Die Ergebnisse sind auf der nationalen Informationsplattform www.trinkwasser.ch veröffentlicht.

Das Fungizid Chlorothalonil
Rückstände des Fungizids Chlorothalonil im Trinkwasser beschäftigen die Schweizer Wasserversorger seit mehreren Jahren intensiv. Das Pflanzenschutzmittel wurde ab den 1970er-Jahren in der Landwirtschaft legal eingesetzt, ist aber mittlerweile verboten. Die Abbauprodukte des Fungizids (Metaboliten) können ins Grundwasser gelangen. Im Jahr 2020 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf der Basis einer Neubeurteilung einzelne Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil als relevant und damit potenziell gesundheitsgefährdend eingestuft. Diese Abbauprodukte unterliegen dem gesetzlichen Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter, der im Trinkwasser nicht überschritten werden darf.